Ihre Rechte als Geschädigter
Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall trifft, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstehenden Kosten. Diese Kostenübernahme beginnt schon beim Bergen und Abschleppen Ihres Fahrzeuges. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres Wagens, zahlt für ein angemessenes Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer und kommt auch bei Personenschäden für die Entschädigung auf.
Noch am Unfallort sollten Sie Ihr Autohaus oder Ihre Werkstatt telefonisch verständigen, um den Transport Ihres Fahrzeuges zu koordinieren. Als Geschädigter obliegt Ihnen die Wahl der Reparaturwerkstatt, Sie müssen der gegnerischen Versicherung also keinesfalls nachgeben, wenn diese Ihr Fahrzeug einfach zur nächstbesten Werkstatt transportieren lassen möchte.